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Grundzüge des spanischen Erbrechts - 2.2.5 Leibliche Onkel/Tanten des Verstorbenen

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 13 08-2015 Abbildung 6. European@ccounting Center of Competence® Erblasser 120.000 € Schwester Bruder Nichte 1/5 24.000 € Nichte 1/5 24.000 € Neffe 1/5 24.000 € Neffe 1/5 24.000 € Neffe 1/5 24.000 € A1 B1 B3 A2 B2 Ohne Testament Seitenlinie 3. Grad Seitenlinie 2. Grad Erbaufteilung „pro Kopf“. 2.2.5 Leibliche Onkel/Tanten des Verstorbenen Wenn keine der zuvor aufgeführten Verwandten vorhanden sind, dann erben die Onkel/Tanten des Verstorbenen zu gleichen Teilen und vor anderen Verwandten. 2.2.6 Restliche Verwandtschaft ... ... der Seitenlinie des 4. Grades (alle zu gleichen Teilen). 2.2.7 Der Staat Wenn keine der oben aufgeführten Verwandten vorhanden sind, dann erbt der spanische Staat. 2.3 Gesetzliche Erbfolge auf Mallorca und Menorca Die gesetzliche Erbfolge auf Mallorca und in Menorca ist dem allgemeinen Recht sehr ähnlich, denn hier gelten die Regelungen des Código Civil. Dabei gilt auf den beiden Inseln eine Besonderheit: Ein Partner einer eingetragenen Lebensgemein- schaft ist einem verwitweten Ehepartner gleichgestellt.

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