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Grundzüge des spanischen Erbrechts - 3.3 Das Recht auf Einsichtnahme

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 15 08-2015 c) Das Testament tritt erst nach dem Tod in Kraft. Für die Gültigkeit sind bestimmte formale Anforderungen zu erfüllen. So ist beispielsweise auf Mallorca und Menorca die Einsetzung eines Erben eine wesentliche Voraus- setzung für die Gültigkeit eines Testaments (Art. 14, erster Absatz, Zusam- menstellung des balearischen Regionalrechts). Werden zum Beispiel nur Vermächtnisnehmer eingesetzt, ohne zumindest einen Erben zu benennen, ist das Testament ungültig. d) Das Testament kann unter allen Umständen und jederzeit widerrufen werden. Der Código Civil besagt, dass alle testamentarischen Verfügungen im Wesentlichen widerrufen werden können, selbst wenn der Testator in dem Testament den Willen oder den Beschluss äußert, dieses nicht zu wi- derrufen. Klauseln, die zukünftige Bestimmungen aufheben, gelten als nicht eingesetzt; ebenso solche, in denen der Testator anordnet, dass ein Wider- ruf des Testamentes nicht gültig ist, wenn dies nicht mit einem bestimmten Wortlaut oder Zeichen geschehe. e) Daher gilt in Spanien das zuletzt errichtete Testament, und dieses hebt alle eventuell zuvor errichteten Testamente auf, es sei denn, Gegenteiliges würde verfügt. So hat – wenn z.B. ein Testament besagt, dass eine Woh- nung vermacht wird – diese Erklärung im Moment der Errichtung des Testa- ments keine Wirkung, denn der Testator kann die Wohnung verkaufen oder das Testament ändern, wann immer er will. f) Das Testament bezieht sich auf Güter und Rechte, kann aber auch andere wichtige Punkte einschließen. Zum Beispiel: - - Anerkennung eines Kindes. Diese Art von Erklärung ist unwiderruflich. - - Ernennung oder Absetzung von Vormündern oder Verwaltern für die Güter der Kinder. - - Widerruf eines früheren Testaments. - - Genehmigung der künstlichen Befruchtung nach dem Tod. 3.3 Das Recht auf Einsichtnahme Wer hat in Spanien ein Recht darauf, den Inhalt eines Testaments zu erfahren? Wenn eine Person ein öffentliches Testament vor einem Notar errichtet, wird das Original von diesem verwahrt. Um den Inhalt eines Testaments zu erfahren, muss daher eine Kopie angefordert werden, denn das Original verbleibt immer beim No- tar oder, nach einem längeren Zeitraum, im notariellen Archiv. Das Protokoll ist jedoch geheim und nur die Verfasser und vom Gesetz bestimmte Personen dürfen eine Kopie der beim Notar hinterlegten Dokumente erhalten.

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