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Grundzüge des spanischen Erbrechts - 4.9 Die Pflichtteilsberechtigten im Zivilrecht der Balearen

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 21 08-2015 ■ ■ Frei verfügbarer Teil (1/3) Das Drittel des kleinen Pflichtteils ergeht zu gleichen Teilen an die Kinder. Das Drittel der zusätzlichen Zuwendung (Mejora) verteilt der Testator nach eige- nem Ermessen unter den Kindern und/oder Abkömmlingen. Das frei verfügbare Drittel kann der Testator jeder beliebigen natürlichen oder ju- ristischen Person zukommen lassen, auch den bereits mit Pflichtteilen bedachten Erben. Schließlich ist anzumerken, dass der verwitwete Ehepartner als Pflichtteil ein Nießbrauchsrecht auf das Drittel der zusätzlichen Zuwendung hat. Abbildung 7. European@ccounting Center of Competence® 2/3 des Erbes Ehepartner allein Volleigentum 1/3 Bloßes Eigentum 1/3 Nießbrauch 1/3 Erbe 1/3 Erbe 1/3 Nießbrauch 1/3 Nießbrauch 1/3 Ehepartner erbt mit Abkömmlinge Vorfahren erben zusammen mit Ehepartner Vorfahren allein, kein Ehepartner Ehepartner erbt mit Vorfahren, keine Abkömmlinge 1/3 zusätzliche Zuwendung Nießbrauch von 2/3 der Erbmasse Abkömmlinge Vorfahren Ehepartner Ehepartner Vorfahren Ehepartner Erbe 1/2 1/3 kleiner Pflichtteil A B K Ö M M L I N G E E H E P A R T N E R V O R F A H R E N Übersicht der Pflichtteilsregelung im Código Civil. 4.9 Die Pflichtteilsberechtigten im Zivilrecht der Balearen Die Pflichtteilsberechtigten und die Höhe des Pflichtteils sind je nach der regi- onalen Rechtsprechung unterschiedlich. In der Kompilation des Zivilrechts der

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