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Grundzüge des spanischen Erbrechts

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 23 08-2015 Pflichtteilsberechtigte Pflichtteil Kinder und andere Abkömmlinge • 1/3 der Erbmasse, wenn vier oder weniger. • 1/2 der Erbmasse, wenn mehr als vier. • Zum Vergleich: Laut Código Civil bleibt der Umfang des Pflichtan- teils von der Anzahl der Kinder unberührt und beträgt stets 2/3. Vorfahren • 1/4 der Erbmasse unabhängig davon, ob mit dem überlebenden Ehepartner geerbt wird oder nicht. Wenn beide Eltern zusammen erben, wird die Hälfte zwischen den beiden aufgeteilt. Wenn ein Elternteil bereits gestorben ist, erhält der andere das gesamte Erbe. Ehepartner • Der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist dem verwitweten Ehepartner gleichgestellt. • Beim Erben gemeinsam mit Abkömmlingen Nießbrauchsrecht auf 1/2 der Erbmasse. • Gemeinsam mit Eltern Nießbrauchsrecht auf 2/3 der Erbmasse. • In allen anderen Fällen: Nießbrauchsrecht auf Gesamtheit der Erbmasse. Abbildung 8. Pflichtteil des überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners auf Mallorca und Menorca, … …wenn Kinder oder andere Abkömmlinge vorhanden: Nießrauch von 1/2 …wenn Eltern oder andere Vorfahren vorhanden: Nießrauch von 1/2 …wenn weder Nachfahren noch Vorfahren vorhanden: Nießrauch des Gesamterbes European@ccounting Center of Competence® 1/2 1/2 2/3 1/3 3/3 Pflichtteil des überlebenden Partners auf Mallorca und Menorca. Abbildung 9. …wenn Kinder oder andere Abkömmlinge vorhanden: Nießrauch von 1/3 …wenn Eltern oder andere Vorfahren vorhanden: Nießrauch von 1/2 …wenn weder Nachfahren noch Vorfahren vorhanden: Nießrauch von 2/3 Pflichtteil des überlebenden Ehepartners ( Lebenspartner nicht!) gem. spanischem Código Civil, … European@ccounting Center of Competence® 1/2 1/2 2/3 1/3 2/3 1/3 Pflichtteil des überlebenden Ehepartners gem. Código Civil. Die Pflichtteile der diesbezüglich Berechtigten müssen sowohl bei Anwendung des Código Civil wie auch laut Balearischem Gesetzbuch respektiert werden. Dies 1/32/3

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