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Grundzüge des spanischen Erbrechts

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 24 08-2015 bezieht sich auch und insbesondere auf die Anrechnung bestimmter Schenkun- gen zu Lebzeiten. Beispiel: Peter, der Erblasser, schenkte Maria (nicht mit Peter verwandt) ein Haus im Wert von 300.000€. Peter verstirbt. Da kein Testament vorliegt, werden gemäß der gesetzlichen Erb- folge seine drei Kinder „ab intestato“ als Erben eingesetzt. Die Erbmasse beträgt 300.000€. Wieviel steht nun den drei Kindern zu? Laut gesetzlicher Erbfolge 100.000€ für je- den durch Aufteilung der Erbmasse in drei gleiche Teile. Hier ist die Frage zu stel- len: Wurden die Rechte von Peters Kindern als Pflichtteilsberechtigte beachtet? Um den Pflichtteil zu berechnen, muss zum Nachlassvermögen (300.000€) die Schenkung des Erblassers (300.000€) vollzogen hat, eingerechnet werden; d.h. der tatsächliche Gesamtwert der Erbmasse beläuft sich auf 600.000€. Welchen Mindestbetrag müssen die Kinder erhalten? • Laut balearischem Foralrecht haben die Kinder (da weniger als vier) ein Recht auf ein Drittel der 600.000€; das heißt also insgesamt 200.000€, die unter ihnen aufzuteilen sind. Wird damit der Pflichtteil eingehalten? Ja, denn als Pflichtteil steht jedem von ihnen eine Summe von 66.666€ zu und als gesetzliche Erben hat jedes Kind 100.000€ erhalten. • Laut Código Civil haben die Kinder (unabhängig von ihrer Zahl) ein Anrecht auf insgesamt 2/3 der 600.000€; das heißt also 400.000€. Wird damit der Pflichtteil respektiert? Nein, denn als Pflichtteil steht jedem von ihnen eine Summe von 133.333€ zu und als gesetzliche Erben haben sie pro Kopf nur 100.000€ erhalten. Sie haben also das Recht auf eine entsprechende Aus- gleichszahlung durch die Begünstigte der Schenkung. 2408-2015

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