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Grundzüge des spanischen Erbrechts

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 5 08-2015 Person, die nicht mit dem Tod erlöschen. Umgekehrt sind Güter und Rechte, die mit dem Tod des Erblassers erlöschen, nicht Bestandteil des Erbes, zum Beispiel der Anspruch auf Alimente oder Nießbrauchsrechte (sofern vertraglich nicht an- ders vereinbart). Manche Rechte sind ihrem Wesen nach nicht übertragbar. Beispiele hierfür sind öffentliche oder politische Rechte (Staatsangehörigkeit, Wahlrecht, usw.). Es gibt jedoch auch übertragbare Rechte auf öffentliche Güter, z.B. Verwaltungskonzes- sionen wie etwa ein Liegeplatz in einem Yachthafen. Andere Rechte wiederum werden mit dem Tod einer Person automatisch übertra- gen, sind jedoch nicht Bestandteil des Erbes, zum Beispiel die Rechte aus Miet- verträgen für Wohnungen oder aus Lebensversicherungsverträgen – hierfür muss der Begünstigte nicht unbedingt als Erbe eingesetzt werden. Bevor wir die Nachlassabwicklung beschreiben, stellen wir die Erbfolge gemäß Verwandtschaftsverhältnis dar. Abbildung 1. European@ccounting Center of Competence® Direkte Abstammungslinie Seitenlinie 2. Grad Seitenlinie 3. Grad Seitenlinie 4. Grad Großeltern Tanten/ Onkel Eltern Erblasser Ehefrau Brüder/ Schwestern Cousinen/ Cousins Kinder Enkel Nichten/ Neffen Erbfolge gemäß Verwandtschaftsverhältnis.

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