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Grundzüge des spanischen Erbrechts - 1.3 Welches Recht kommt wo zur Anwendung?

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 7 08-2015 davon, ob die Ehepartner in einem Gebiet mit regionalem Recht (Foralrecht) woh- nen oder in einem Gebiet, in dem das allgemeine spanische Zivilrecht Anwen- dung findet. Bei Anwendung des balearischen Foralrechts gilt die Gütertrennung, was bedeutet, dass jeder Ehepartner alleiniger Eigentümer sowohl des in die Ehe eingebrachten wie auch des nachher erworbenen Vermögens bleibt. Daher muss beim Tod eines Ehepartners keine Zugewinngemeinschaft aufgelöst werden. 1.3 Welches Recht kommt wo zur Anwendung? Wie erwähnt bestehen in Spanien unterschiedliche Erbrechts-Regelungen. Die Unterschiede zwischen Foralrecht und allgemeinem Zivilrecht können erheblich sein. Während beispielsweise nach dem allgemeinen Zivilrecht die testamenta- rische Einsetzung von Erben mit Bedingungen, Fristen und Auflagen verbunden sein darf, ist dies nach dem Foralrecht auf Mallorca und Menorca nicht möglich – dort ist man entweder Erbe (ohne Bedingungen) oder man ist es nicht. Daher gelten bei der Erbeinsetzung keine auflösende Bedingungen, d.h. Auflagen, bei deren Nichterfüllung ein Erbe diesen Status verliert. Sogar zwischen den Inseln des Balearen-Archipels bestehen Unterschiede im Er- brecht. Zum Beispiel ist es auf Ibiza/Formentera möglich, die Erbfolge teilweise per Testament und teilweise per Gesetz zu regeln (Art. 658 Abs. 3). Auf Mallorca und Menorca hingegen kann die Erbfolge nur auf einem Weg bestimmt werden, d.h. entweder per Testament (das bei Unvollständigkeit notfalls interpretiert wird), oder per Gesetz, aber nicht unter gleichzeitigem oder ergänzendem Rückgriff auf beide Vorgaben. 1.3.1 Foralrechte Ein besonderes Merkmal des spanischen Zivilrechtes ist der Umstand, dass es keine alleinige, auf ganz Spanien zutreffende Gesetzgebung gibt. Das ist vor allem beim Erbrecht der Fall. Es wird unterschieden zwischen: ■ ■ dem allgemeinen Zivilrecht, das im spanischen bürgerlichen Gesetzbuch (Có- digo Civil) und der allgemeinen Gesetzgebung dargelegt ist. ■ ■ und dem jeweiligen Foralrecht, das in bestimmten autonomen Regionen ange- wendet wird (siehe Schaubild).

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