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Grundzüge des spanischen Erbrechts

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 9 08-2015 Wenn kein Testament vorliegt, werden die nächsten Verwandten zu Erben be- stimmt. Zur Festlegung des Verwandtschaftsgrades wird zwischen der geradlini- gen Verwandtschaft (direkte Abstammung wie Eltern-Kinder) und der Seitenlinie (Geschwister, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten) unterschieden. Zu beachten: Ehegatten sind im Sinne des Erbrechtes nicht verwandt. Die folgenden Schaubilder zeigen, wie die verwandtschaftlichen Beziehungen er- mittelt werden:Beispiele für Verwandtschaftsgrade in gerader Linie: Abbildung 3. European@ccounting Center of Competence® Urgroßvater Großvater Vater Kind 3. Grad 2. Grad 1. Grad Verwandtschaftsgrade in direkter Linie.

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