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Grundzüge des spanischen Erbrechts - 4.4 Wann wird ein Pflichtteilsberechtigter als solcher anerkannt?

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 19 08-2015 Schulden und Belastungen sowie jener Schenkungen zu Lebzeiten, die vom Ge- setzgeber als „vorgezogene Vererbungen“ (donaciones colacionables) eingestuft werden. Dieser Punkt ist äußerst wichtig, denn ein Großteil der Rechtsstreitigkeiten in Er- bangelegenheiten ergibt sich aus dem Umstand, dass der Erblasser zu Lebzei- ten Schenkungen vorgenommen hat und daher ein Pflichtteilsberechtigter seine Rechte verletzt sieht. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass bestimmte Schenkungen im Erbfall von Gesetzes wegen in die Erbmasse eingerechnet wer- den können („Erbausgleich“). 4.4 Wann wird ein Pflichtteilsberechtigter als solcher anerkannt? Die Frage, ob man pflichtteilsberechtigt ist, wird bezugnehmend auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers überprüft, d.h. es sind einzig und allein die Umstände zu diesem Zeitpunkt maßgeblich. 4.5 Der Pflichtteil der Abkömmlinge im Código Civil Art. 808 CC besagt, dass der Pflichtteil der Abkömmlinge aus zwei Drittel der Er- bmasse des Erblasser besteht. Die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge teilen zwei Drittel der Erbmasse untereinander auf. Dieser Anteil von zwei Drittel der Erbmasse wird legítima larga (wörtlich: großer Pflichtteil) genannt. Laut Gesetz darf dieser als „legítima larga“ bezeichnete Anteil in zwei Teile auf- gegliedert werden: ■ ■ Legítima estricta oder corta (wörtlich: kleiner Pflichtteil) nennt man jenen Pflichtteil (mindestens 1/3), der zu gleichen Teilen auf alle Pflichtteilsberech- tigten aufgeteilt werden muss. ■ ■ Mejora (sinngemäß: zusätzliche Zuwendung) nennt man jenen Pflichtteil (ma- ximal 1/3), den der Erblasser seinen Kindern zusätzlich zum „kleinen Pflicht- teil“ oder deren Abkömmlingen zuteilen kann (Art. 808 und 823 CC). Die Mejora kann bis zu 1/3 der Erbmasse ausmachen, jedoch kann der Erblasser auch eine geringere Mejora zuteilen. Wird sie gar nicht zugeteilt, wird der gesamte Pflichtteil (d.h. 2/3 der Erbmasse) zu gleichen Teilen auf die Pflichtteilsberech- tigten aufgeteilt. 4.6 Der Pflichtteil der direkten Vorfahren im Código Civil Der Umfang von deren Pflichtteil hängt davon ab, ob ein verwitweter Ehepartner mit am Pflichtteil beteiligt ist oder nicht (Art. 809 CC): Ein Drittel der Erbmasse fällt im ersten Fall an; die Hälfte im zweiten. Wenn es mehrere Vorfahren des gleichen Verwandtschaftsgrades mit einem An-

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