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Grundzüge des spanischen Erbrechts - 1.3.2 Zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit

Grundzüge des spanischen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 8 08-2015 Abbildung 2. Allgemeines Zivilrecht (Código Civil) Regionalrecht bzw. Foralrecht Kanarische Insel Com. Valenciana Balearen Katalonien Aragonien Welches Recht in welchen Regionen? Navarra Baskenland Galicien Extremadura European@ccounting Center of Competence® Spanische Regionen mit Foralrecht. 1.3.2 Zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit Ob nun eine Person der einen oder der anderen Gesetzgebung unterliegt, ist ab- hängig von der sogenannten zivilrechtlichen Gebietszugehörigkeit (vecindad ci- vil) bei spanischen Staatsbürgern (da nur diese die „vecindad civil“ haben kön- nen) sowie – unter bestimmten Voraussetzungen, von denen später die Rede sein wird – vom gewöhnlichen Aufenthalt bei Nichtspaniern. 2. Erben ohne Testament 2.1 Allgemeines Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, dann tritt die ge- setzliche Erbfolge oder auch Erbfolge „ab intestato“ (ohne Testament) ein, bei der das Gesetz bestimmt, wer erbt und welchen Anteil. Diese Personen werden „ge- setzliche Erben” genannt (nicht zu verwechseln mit den pflichtteilsberechtigten Erben, für welche der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Erbanteil festgelegt ist). 808-2015

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